Trainingszeiten:
Dienstags, 17:00 – ca. 18:30 Uhr
Samstags, 16:00 – ca. 17:30 Uhr
Das Verhalten eines Hundes wird entscheidend durch seinen Menschen geprägt.
Es ist daher sehr wichtig, dass sich der Hundehalter Gedanken über die art- und rassengerechte Haltung, Erziehung und Ausbildung seines Hundes macht. Der Hundehalter sollte vorausschauend handeln und aufgrund einer guten Bindung sowie sorgfältigem Training seinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben. Ein geprüfter Begleithund verhält sich sicher und zuverlässig im Alltag sowie im Straßenverkehr.
Die Anforderungen für die Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil (BH-VT) sind in der Prüfungsordnung des Verbandes für das deutsche Hundewesen enthalten. Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate.
Prüfungsteil I:
Bevor sich der Hund dieser Prüfung stellt, muss zuerst der Hundeführer sein Wissen im Bereich Hundehaltung, -erziehung und -grundwissen zeigen. In einem theoretischen Teil wird die Sachkunde des Hundeführers überprüft. Sofern der Hundeführer den Sachkundenachweis bereits besitzt, darf dieser Teil ausgelassen werden. Dieser Prüfungsteil beinhaltet Mutiple Choice-Aufgaben rund um das Thema Hund. Der DVG bietet auf seiner Website ein Übungsquiz für die Sachkunde an.
Prüfungsteil II:
Die praktische Prüfung beginnt mit der Unbefangenheitsprobe. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt während der gesamten Prüfung. Entscheidend bei der Bewertung ist das Mensch-Hund-Gespann an sich. Hierzu gehören die Harmonie im Team, die Aufmerksamkeit und die Freude des Hundes während der Prüfung. Ein erster Test kann an dieser Stelle bereits die Reaktion gegenüber anderen Hunden, vielen Menschen sowie die Chipkontrolle sein. Häufig wird die Kontrolle der Identität des Hundes außerhalb des Übungsplatzes vorgenommen, in der Regel mit allen Prüfungshunden gemeinsam und vielen Zuschauern. Die Entscheidung, wie und wo die Kontrolle der Identität erfolgt, ist dem Richter überlassen. Kann der Richter oder der Ausbildungswart die Chipkontrolle nicht vornehmen – bspw. durch aggressives Verhalten des Hundes – darf nicht weiter an der Prüfung teilgenommen werden. Gewünscht ist ein freundlicher, offener oder auch interessierter Hund, der sich anfassen lässt.
Prüfungsteil III:
Es folgt ein schematisch festgelegter Ablauf zur Überprüfung der Leinenführigkeit, der Freifolge, Sitz- und Platzübungen, Abrufen und dem Ablegen des Hundes unter Ablenkung auf dem Übungsplatz. Damit Hund und Halter diesen Prüfungsteil bestehen, müssen 70 % der Gesamtpunkte erreicht werden.
Prüfungsteil IV:
Der letzte Part ist der Verkehrssicherheitsteil, die Prüfung im öffentlichen Verkehrsraum: Begegnungen mit Radfahrern, Joggern, Skatern, Personengruppen, Autos und mit anderen Hunden oder auch Bus fahren. Des Weiteren muss der Hund sich ruhig verhalten können, wenn er kurzzeitig angeleint wird und sein Halter außer Sicht ist. Situationen, die trainiert und geprüft werden können sind das Passieren einer Personengruppe, eines PKWs, eines Radfahrers oder auch die Ansprache des Hundeführers durch einen Passanten. Der Hund sollte sich während dieser Situationen ruhig und entspannt verhalten. Ziel ist es, dass der Hund ein verlässlicher und gut sozialisierter Begleiter im Alltag mit seinem Hundeführer und anderen Verkehrsteilnehmern ist. Für die einzelnen Situationen werden keine Punkte vergeben. Es zählt der Gesamteindruck, den Hund und Mensch gemeinsam beim Leistungsrichter hinterlassen.
Nach der bestandenen Begleithundeprüfung stehen Hund und Halter viele verschiedene Sportarten zur Verfügung.